Rechtskomitees – die Zeugen-Justiz
Bei schweren Verfehlungen wird, wenn eine vorangegangene Untersuchung ergeben hat, das es sich um eine solche handelt, ein aus drei Ältesten bestehendes Rechtskomitee gebildet. Der Sünder sitzt diesem Komitee allein gegenüber.
Drei Männer reden also abwechselnd auf den Sünder ein, mit dem Ziel seine Sünde zu bekennen, zu bereuen und Taten der Reue zu zeigen. Am häufigsten werden von Rechtskomitees Fälle von Ehebruch, vorehelichen sexuellen Handlungen und heimlichen Rauchens behandelt. Will der „Sünder sich äußern, so wird ihm nahe gelegt sich nicht zu rechtfertigen, sondern zu bereuen und Einsicht zu zeigen. Immer wieder werden ihm Bibeltexte um die Ohren gehauen. Zeugen für diese Vorgehensweise hat der „Sünder nicht. Bei vielen zeugen hat der Ausstieg nach der Erfahrung einer Rechtskomiteesitzung begonnen.
Bereut der Sünder, dann stehen dem Rechtskomitee viele Möglichkeiten zur Verfügung, von einer öffentlichen Bekanntmachung in der Versammlung bis hin zum Entzug bisheriger Vorrechte, er kann Monate oder Jahre bezeichnet sein und muss hinten sitzen, darf sich in der Versammlung nicht beteiligen oder er kommt mit einem blauen Auge davon und es wird nur unter „örtliche Bedürfnisse allgemein auf diese oder jene Gefahr hingewiesen. Die Mehrheit weiß dann trotzdem, wem man diesen Programmpunkt zu verdanken hat.
Bereut er jedoch nicht, wird ihm die Gemeinschaft entzogen. Er ist fortan kein Zeuge Jehovas mehr, wird nicht mehr gegrüßt. Man geht ihm auf der Straße aus dem Weg und vermeidet jeden Kontakt. Das gilt für alle Zeugen Jehovas, die nicht mit dem Sünder in häuslicher Gemeinschaft leben, also auch für Verwandte, die eigenen erwachsenen Kinder oder Enkel.
Innerhalb einer Hausgemeinschaft vermeidet man alles, was nicht unvermeidbar ist. Die Gespräche reduzieren sich also weitestgehend auf die Frage, was es zu essen gibt und wer es besorgt. Geistige Gemeinschaft darf nicht mehr gepflegt werden und da sich das Leben eines Zeugen Jehovas fast ausschließlich darum dreht, gibt es kaum noch gemeinsamen Gesprächsstoff.
Tragisch ist
diese Konsequenz besonders für Jugendliche, die noch
nicht zuhause ausziehen können und mit dieser
menschenverachtenden Praktik täglich konfrontiert
werden.
So
zerstören Zeugen Jehovas Familien und machen
Menschen psychisch krank.
Über alles, was sich bei einem Rechtskomiteefall ereignet darf nicht gesprochen werden. Das gilt nicht nur für die daran beteiligten Sünder und ihre Opfer oder Zeugen, sondern auch für die drei Ältesten des Komitees selbst. Nicht einmal mit der Ehefrau darf ein Ältester sprechen. Viele Älteste, die ihre eigenen Sitzungen als schreiendes Unrecht empfanden und inzwischen ausgestiegen sind, kommen bis heute nur schwer mit der Situation zurecht. Fast immer gibt es bei solchen Sitzungen einen Ältesten, der federführend tätig wird, oft der Vorsitzführende Aufseher, und die anderen zwei widersprechen nicht.
Wer vor
so ein Rechtskomitee geladen wird, tut gut daran in
einem Zweizeiler seinen Austritt zu erklären. Er
erspart sich viel Kummer.
Es wäre
gut, wenn sich Psychologen mit der Problematik von
Rechtskomitee-Opfern beschäftigen würden.
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