Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde

So heißt das Buch der Zeugen Jehovas, das Schulungsgrundlage der Ältesten ist. Jeder Älteste ist verpflichtet dieses Buch an die Zeugen Jehovas zurückzugeben, wenn er sein Amt aufgibt. Es darf nicht weitergegeben werden und ist zuhause unter Verschluss zu halten. In der Regel geben Älteste diese Buch auch zurück, wenn sie ihr Ältestenamt aufgeben oder die Zeugen Jehovas verlassen oder ausgeschlossen werden.

Aber manchmal, z. B. durch den Tod eines Ältesten und Erben, die sich nicht darum scheren, was die Zeugen Jehovas wollen, gerät so ein Buch in fremde Hände.
So steht uns der Inhalt heute zur Verfügung. Das ärgert die Zeugen Jehovas natürlich sehr und so lassen sie nichts unversucht, um an diese Exemplare heranzukommen und die Verbreitung des Inhalts zu untersagen.

Rechtsanwalt Armin Pikl aus Westerburg-Berzhahn, selbst Zeuge Jehovas, streitet für diese Sache.  Er ist allerdings kein Anwalt, der mich bisher hätte beeindrucken können. So reitet er mit Vorliebe darauf herum, dass die Zeugen Jehovas das urheberrecht an diesem Buch besitzen.  Er mahnt jeden ab und fordert auf Veröffentlichungen aus dem Internet zu entfernen.  Gern bezieht er sich dabei auf das urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main 2/6 O 304/04 WTG .7. Egon Glöckel vom 06.04.2005, wonach Glöckel untersagt wurde das Gebet-Acht-Buch im Internet zu verbreiten.

Was er jedoch mit Vorliebe verschweigt ist die folgende Passage des Urteils:

„Der Beklagte ist nach § 97 UrhG zur Unterlassung verpflichtet, weil er ohne Zustimmung des Klägers zur Verbreitung der deutschen Übersetzung nicht berechtigt ist und das urheberrecht an der Übersetzung verletzt.

Das von dem Beklagten angeführte Informationsinteresse der Allgemeinheit rechtfertigt keine vollständige Veröffentlichung des Buches, wie es aus den Regelungen in §§ 45 ff UrhG über die Schranken des Urheberrechts folgt. In diesen Vorschriften ist das Informationsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt, das aber allenfalls eine auszugsweise Veröffentlichung in Form von Zitaten erlaubt.

Nun, wenn man aus einem Buch zitieren darf, dann darf man es auch lesen, besitzen usw.  Die Zeugen Jehovas werden also damit leben müssen, dass der Inhalt öffentlich bekannt wird. Ich habe den Inhalt der Staatsanwaltschaft Koblenz auf CD geschickt und zurück erhalten.
Auch die Hamburger Sektenbeauftragte, Frau Caberta, hat ein Exemplar erhalten. Von besonderem Interesse ist das Kapitel 6 a, weil dort klar und unmissverständlich erklärt wird:

Zitat:

Ortsversammlungen auf der ganzen Erde sind  nicht nach den demokratischen Prinzipien organisiert.....

Wir müssen die theokratische Herrschaft anerkennen und uns ihr unterwerfen....

Unsichtbare Herrschaft erfordert sichtbare Vertreter.

Gottes Gesetz beruhen auf gerechten Grundsätzen, und für ihre Einhaltung sorgt eine Organisation oder ein ausführendes Organ.

Wir schulden Jehova in jeder Hinsicht völligen Gehorsam.

Bei einem Konflikt müssen wir Gott, dem Herrscher mehr gehorchen als den Menschen.

Befolgt die Anweisungen der Gesellschaft.