Seit einigen Wochen begleite ich den Kindesvater eines vierjährigen Mädchens. Die Kindesmutter ist kurzerhand ins Frauenhaus gegangen mit dem Kind. Begründung: der Kindesvater spricht schlecht über die Zeugen Jehovas! Nun war Verhandlung und die Kindesmutter hat brav die Fragen des Richters beantwortet, unterstützt von einem Anwalt der Zeugen Jehovas. Wenn das Kind eine Bluttransfusion bräuchte, würde sie natürlich den Kindesvater fragen. Selbstverständlich dürfte das Kind mit dem Vater Geburtstag, Weihnachten und Ostern feiern. Na klar: selbstverständlich! so steht es ja auch in der Broschüre der Zeugen Jehovas: „Kindeswohl und Elternverantwortung“ S. 37 ff
Betont wird dort, dass die Mutter (ZJ) so tolerant ist, das Kind an religiösen Feiern wie Geburtstag, Weihnachten, Ostern usw. teilnehmen lässt. Verschwiegen wird dagegen, wie das Kind vorher manipuliert wird. In dem buch „Lerne von dem GROSSEN LEHRER“ 2003 heißt es in dem Kapitel 28 „Woher weiß man, wem man gehorchen soll?“ S. 147 Zitat: Gehorcht euren Eltern in Gemeinschaft mit dem Herrn Dann wird dem Kind erklärt, dass es Erwachsenen (dazu gehört natürlich auch der Elternteil, der kein Zeuge ist) nur insoweit gehorchen darf, wie das was er verlangt in Übereinstimmung mit den Gesetzen Jehovas – also den Regeln der zeugen Jehovas – ist. Sehr subtil wird dann gefragt: „Es gibt natürlich Erwachsene, die nicht an Jehova glauben. Was ist, wenn so jemand sagt, es wäre nichts dabei, in der Schule abzuschreiben oder in einem Geschäft zu klauen?“ Der Nicht-Zeuge wird also in einem Zug mit Kriminalität genannt.
Im nächsten Kapitel: „Findet Gott alle Feiern gut?“ wird der Geburtstag, aber auch Weihnachten abgehandelt. Das Kind lernt, dass es falsch ist Geburtstage zu feiern. Bevor man an einer Feier teilnimmt, sollte man ganz sicher sein, dass Jehova das gut heißen würde. Schließlich weiß das Kind, dass es in Harmagedon sterben wird, wenn es etwas tut, was Jehova nicht gut heißt.
Welches Kind würde wohl nach einer solchen Belehrung gern mit dem „ungläubigen“ Elternteil Geburtstag oder Weihnachten feiern wollen?
Ich fordere Lehrer, Mitarbeiter der Jugendämter, Rechtsanwälte und Richter auf sich mit der Problematik näher zu befassen! Natürlich beantworten wir auch gern Fragen und informieren mit der Literatur der Zeugen Jehovas.
Guten Tag,
ich vertrete als Anwältin einen Ehemann, dessen Frau seit 25 jahren Zeugin Jehovas ist, er lehnt die Sekte ab, er ist rkath.
Sie hat ein scheidungsverfahren angestrengt, nach dessen abschluss die vermögensauseinandersetzung ansteht. mein Mandant meint, dahinter stecken die zeugen, weil seine ex frau dann Geld und Immobilien erhält, die sie der sekte zur Verfügung stellen muss/kann. bislang lebt sie nach eigenen angaben von nur 450 €
was nicht glaubhaft ist; es ist anzunehmen, dass die sekte unter die arme greift.
Sind ihnen solche oder ähnlich fälle bekannt?
gibt es eventuell ein gerichtsverwertbares gutachten über die machenschaften der sekte?
mein Mandant befürchtet, dass sie zum scheidungsantrag gedrängt/manipuliert worden ist.
ich danke ihnen für eine kurzfristige antwort.
mfg
Michel-Dieterle
Fachanw. f. Famr
Zeugen Jehovas dürfen sich nicht scheiden lassen, es sei denn der Ehemann hätte Sex mit einer anderen gehabt.
Zeugen Jehovas greifen niemandem unter die arme, sondern erwarten, dass man ihnen durch Spenden unter die Arme greift. von jedem wird erwartet, dass er seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet. Mit den Worten des Paulus heißt das: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.