Überraschung für alle Zeugen Jehovas!
Es ist gar nicht verboten, wählen zu gehen. Neues Licht, oder? Die WTG wird doch nicht etwa vor Gericht gelogen haben? Nun frage ich mich, was werden wohl all jene Brüder dazu sagen, die in der Ex-DDR ins Gefängnis gewandert sind, weil sie sich geweigert haben, wählen zu gehen. Hat sich der Sklave da einfach mal wieder unklar ausgedrückt? War es immer schon eine Gewissensentscheidung und wurde in den Versammlungen nicht sanktioniert?
Wieso bin ich eigentlich 15 Jahre lang nicht wählen gegangen?
Ach ja, richtig. Ich hatte ja schon gewählt. Die Regierung Jehovas im Himmel mit seinem Regenten Jesus Christus und den 144. 000 als Mitregenten. Eine irdische demokratische Wahlbeteiligung wäre ein Verrat an der himmlischen Regierung gewesen, sozusagen Hochverrat, denn man kann ja nicht zwei Herren dienen.
Wann beginnen irdische Gerichte endlich, auch einmal ehemalige Zeugen Jehovas anzuhören? Ein funktionierendes Rechtssystem würde beide Seiten anhören, um sich eine objektive Meinung zu bilden. Im Zusammenhang mit der Körperschaftsanerkennung scheint das aber nicht erwünscht zu sein. Ich gewinne zunehmend den Eindruck, die Gerichte wollen das lästige Zeugenproblem endgültig vom Tisch haben.
Wenn es den einzelnen Zeugen Jehovas gar nicht verboten ist, wählen zu gehen, dann fordern wir sie doch gerade dazu auf. In den nächsten Tagen folgt dazu ein Flugblatt zum Herunterladen. Sorgen wir dafür, dass recht viele Zeugen Jehovas erfahren, dass sie jetzt ungestraft wählen gehen dürfen.
Mit der neuen Generation der Führung bei den Zeugen Jehovas fängt Ausstiegsarbeit wieder an, richtig Spaß zu machen. Deren neues Licht gleicht eher einem lustigen Feuerwerk, das gute Laune macht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/urteil-rheinland-pfalz-muss-zeugen-jehovas-mit-kirchen-gleichstellen-a-811643.html