Die Zeugen Jehovas belügen uns,
wenn es um Interna geht. – Ich möchte daher diesen Punkt noch einmal aufgreifen.
Ich hatte 2010 bereits darüber berichtet, möchte das jetzt aber ergänzen.
Es wird Zeit Akteneinsicht zu nehmen und diese notfalls gerichtlich zu erzwingen.
Worum geht es ?
Über jeden Zeugen Jehovas werden schriftliche Unterlagen geführt,
zunächst einmal in Form der Verkündiger-Dateikarte.
Ich schrieb die Versammlung Lauenburg am 05.08.2006 an
und bat um Einsichtnahme in Daten über meine Person.
Am 17.08.2006 erhielt ich ein FAX vom Sekretär Jürgen Brietzke.
Er teilte mit:
„Da sie nicht mehr zu unserer Versammlung gehören
gibt es keine, wie in ihrem Brief genannte, Karte.
Hinweis: Gehört jemand nicht mehr zu einer Versammlung
wird die Karte vernichtet; als diese Karte angelegt wurde,
wurden sie darauf hingewiesen, dass diese Karte Eigentum der Versammlung ist.
Außer dieser Karte gibt es keine personenbezogenen Unterlagen,
wie es ihnen aus ihrer Zeit der Zugehörigkeit zu den ZJ bekannt sein dürfte.“
Das steht in krassem Gegensatz
zu den Anweisungen im geheimen Ältesten-Buch.
Deshalb glaube ich kein Wort davon.
Aber lest selbst:
S. 112
Ein Bericht über das Verlassen der Gemeinschaft wird unverzüglich an das Zweigbüro gesandt. hierzu sollen die entsprechenden Formulare verwendet werden. (Siehe 7:33-34)
S. 115 (bei Wegzug)
Da er sich nicht am Predigtdienst beteiligen darf, bleiben seine Karten
in der Versammlung, in dem ihm die Gemeinschaft entzogen wurde,
bzw. er die Gemeinschaft verließ.
S. 116 ungebührlicher Umgang mit Verwandten
Hat jemand Umgang, wird er nur ermahnt, es sei denn er hat „ständig geistige Gemeinschaft“ und „würde den Gemeinschaftsentzug offen kritisieren.“
Dann würde man auch ihm die Gemeinschaft entziehen.
Es gibt also bei den Zeugen Jehovas Aufzeichnungen über uns,
die uns nicht bekannt sind und die geheim geführt werden.
Ich habe damals auch Rudte angeschrieben,
den Datenschutzbeauftragten der Zeugen Jehovas.
Auch den Hamburger Datenschutzbeauftragten
Hartmut Lubomierski schreib ich an.
Die Zeugen leugnen einfach, dass es diese Aufzeichnungen gibt,
und sie kommen bisher damit durch; bisher..
Hier helfen nur rechtliche Schritte. Es gibt ein Datenschutzgesetz (DSGJZ) der Zeugen. Wer Einsichtnahme seiner Daten haben möchte, muss Mitglied der Religionsgemeinschaft oder ungetaufter Verkündiger sein vgl Paragraph 3. Allerdings ist die Identität zweifelsfrei nachzuweisen vgl Paragraph 3 (5), also persönlich erscheinen. Papier ist geduldig, das Papier dieser Gesellschaft sehr geduldig.
Kein weiterer Kommentar!!!!
Ich habe diese „Organisation“ schon länger verlassen.
Das nennt man das Überwachungssystem der Organisation! Auch ausgeschlossene werden weiter Beobachtet um jeden Fehltritt zu dokumentieren! Armer Rechtsstaat!
Ich habe irgendwie nie an meine dort hinterlegten Daten gedacht.
Die Stunden sind sowieso Vergangenheit und ob sie mich jetzt wegen dem Sex mit meiner Freundin ausgeschlossen haben oder deswegen, weil ich die Gemeinschaft verlassen wollte ist mir eigentlich egal.
Wobei ich es schon „komisch“ fand, dass ich fast 20 km weggezogen bin und ein Ältester einer Versammlung bei mir vorbeischaute um mich zurückzuholen.. ich hab meinen Umzug nicht bekanntgegeben.
Siehst du. Die Stasi wäre neidisch!