Land: Zeugen Jehovas verstoßen gegen Grundgesetz
Mittwoch, 16. Februar 2011, 14:50 Uhr
Stuttgart (dpa/lsw) – Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem «Leib und Leben» von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Die Landesregierung hatte sich mit der umstrittenen Glaubensgemeinschaft beschäftigt, weil die als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den christlichen Kirchen gleichgestellt werden wollte. Das lehnt das Land ab.
Quelle: www.bild.de
Immerhin: die Bildzeitung hat der Würde von Ex-Zeugen ein paar Zeilen gewidmet. Mal sehen, ob wir das noch toppen können.