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Zeugen Jehovas genießen keine Sonderrechte,
wenn es um den Datenschutz geht,
entschied der EUGH laut Spiegel online.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) in Luxemburg stellt nun klar:
Die personenbezogenen Daten,
die dabei anfallen, müssen von den Zeugen Jehovas gemäß der EU-Regeln behandelt werden,
die zum Schutz solcher Daten aufgestellt wurden.
Die Zeugen Jehovas können sich also nicht auf Ausnahmeregelungen berufen.
. Nun wird der Predigtdienst bestimmt witzig !
00:06:12
Ich stell mir das mal so vor:
„Guten Tag, mein Name ist… und ich würde mich gern mit Ihnen über Gott (Bibel usw.) unterhalten. Vorher möchte ich sie aber über unsere Datenschutzrichtlinien unterrichten.
Ich notiere mir Ihren Namen, Ihre Anschrift, wann sie am besten zuhause anzutreffen sind, wer hier noch wohnt, welche religiöse Einstellung sie haben, welche Zeitschriften oder Bücher sie entgegen genommen haben, ob wir uns erstmals unterhalten und dies ein Rückbesuch ist, ob sie gegenüber einem Heimbibelstudium aufgeschlossen sind und alles, was Sie mir sonst noch so anvertrauen.
Bevor ich Ihnen von Gott erzähle, brauche ich dazu ihr schriftliches Einverständnis. Würden Sie bitte diese Datenschutzerklärung unterschreiben. Dann kann ich loslegen.“
So macht der Predigtdienst doch für beide Seiten richtig Spaß !
Endlich mal was zu lachen bei den Zeugen. Ha Ha Ha…
00:00:08
. Ricarda
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