Von Marcus Schuster
Bremen. Die Bremer Bürgerschaft hat die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts abgelehnt. Die FDP hatte den Antrag in das Landesparlament eingebracht – aber nur, um derartige Anerkennungen von Religionsgemeinschaften in „ein Verfahren beim Senat umzuwandeln“, so Magnus Buhlert.
„Eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts wollen auch wir nicht“, betonte der FDP-Abgeordnete. Eben jener zweite Antrag, eine Gesetzesänderung des Verfahrens, wurde von der Mehrheit in der Bürgerschaft ebenfalls abgelehnt.
Zahlreiche Abgeordnete äußerten sich vor der Abstimmung zu den, wie sie einstimmig betonten, intensiven Erörterungen in ihren jeweiligen Fraktionen. Insa Peters-Rehwinkel (SPD) hob den Aufwand hervor, mit dem man sich mit den Zeugen Jehovas auseinandergesetzt habe. Neben einer Anhörung von Vertretern der Religionsgemeinschaft habe man sich mit einer Stellungnahme des baden-württembergischen Justizministeriums beschäftigt. Ein Vertreter, der extra dafür in Bremen gehört wurde, empfahl, dem Antrag nicht stattzugeben.
„Das sind Grundrechtsverletzungen“
Als Gründe für Bedenken nannte Insa Peters-Rehwinkel unter anderem, dass die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen in medizinischen Notfällen ablehnten. „Das sind Grundrechtsverletzungen, die Leib und Leben gefährden“ – besonders bei Kindern. Ein weiterer Punkt war die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern der Religionsgemeinschaft, die etwa durch Züchtigungen beeinträchtigt werde. Dennoch gehe es hier nicht um ein Verbot der Gemeinschaft, betonte Insa Peters-Rehwinkel, sondern um die Frage, warum man diese besser nicht mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ausstatte.
Eine freie Willensentscheidung in der Gruppe könne angezweifelt werden. Sibylle Winther (CDU) machte dies fest am Umgang mit Abtrünnigen: Aussteiger würden gemieden. „Ich finde das unsäglich, wie da Familien und Ehen auseinandergerissen werden.“ Zur Ablehnung in ihrer Fraktion sagte Winther: „Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht.“
Zweifel an der Rechtstreue
Bei der Anhörung der Zeugen Jehovas hätten sich einfach Zweifel an deren Rechtstreue ergeben, befand Horst Frehe von den Grünen. Er erteilte deren Vorwurf, man wolle sie stets nur verbieten, eine Absage. „Unsere Gerichte entscheiden immer im Einzelfall, etwa bei einem Sorgerechtsentzug.“
Frehe zitierte aus einem Brief der Zeugen und kam zu dem Schluss: „Die Rechte aus der Religionsfreiheit, die für sie hier in Bremen gesichert sind, verwechseln sie mit den Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.“
Kommentar:
Glückwunsch an die Bremer Bürgerschaft zu dieser Entscheidung! Es wird immer deutlicher, dass man es sich in Berlin zu leicht gemacht hat. Aussteiger nicht anzuhören war ein wesentliches Defizit im Berliner Anerkennungsverfahren. Bleibt zu hoffen, dass jetzt nachgebessert wird und den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte insgesamt aberkannt werden. Nicht nur Aussteiger sollten empört sein. Auch ganz unbeteiligte Bürger sollten sich hier einbringen, insbesondere aus den Bereichen Lehrer und Erzieher.
Bitte nicht, die Zeugen sind eine gefährliche Sekte.
Schlimmer wie die Stasi
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Bremer Bürger herzlichen Dank für Euer nein!
Entsetzt mußte ich feststellen, daß die Zeugen in fast allen Bundesländern den Status d.K.d.öffentl. Rechts erhalten haben.
Um diesen Status zu ereichen, hat man Lehrmeinungen mehrfach geändert. Zivildienst ist nun erlaubt, Organspende fällt jetzt in die Gewissensfreiheit des einzelnen, bestimmte Blutbestandteile dürfen plötzlich genommen werden. Andere Lehrsätze wurden mehrfach geändert. Jahrzehnte wurden den Zeugen eingeimpft, daß alle Religionen die große Hure sind, die auf dem wilden Tier, dem Staat, reitet, d.h. mit ihm gemeinsame Sache macht. Damit wollten die Zeugen nichts zu tun haben. Deshalb war es den Mitgliedern verboten wählen zu gehen. Auch die Wahl zum Elternbeirat oder Betriebsrat mußte abgelehnt werden. Kinder dürfen nicht in Sportvereine, das ist schlechte Gesellschaft, Klassenfahrten und andere Aktivitäten dürfen nicht wahrgenommen werden.
Und mit der Gesetzestreue ist es auch nicht so, wie es gerne dargestellt wird. Z.B. Kindesmißbrauch. Der ist auch unter den Zeugen weit verbreitet. Aber all das wird unter den Teppich gekehrt. Man beruft sich auf mindestens 2 Zeugen, die es gesehen haben müssen. Ich frage, welcher Mann mißbraucht ein Kind, wenn ihm jemand zuschaut? Das ist realitätsfremd. Hat man aber Zeugen in einer bestimmten Angelegenheit, dann wird es abgetan mit der Bemerkung:“Auch Jesus hatte bezahlte Zeugen“. Ist einer Freundin passiert. Man unterstellt also, daß die Zeugen gekauft sind. Sowas ist menschenverachtend. Kommt es zu einem Kommiteefall, dann sind 3 Älteste anwesend, man selber muß aber allein, ohne Beistand oder Zeugen erscheinen. Das gibt es bei keinem Gericht der Welt. Lehnt man es aber ab, bei einem Kommitee zu erscheinen, weil man von vorn herein weiß, daß alles nur eine Farce ist, dann wird einem unterstellt, man bereue nicht und es wird einem die Gemeinschaft entzogen.
Die Zeugen haben jahrelang gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Als es dann 1998 offensichtlich wurde, verlangte man von den Mitgliedern, daß sie eine bestimmte Karte unterschreiben, mit denen sie sich den Zeugen noch mehr ausgeliefert hätten. Als ein mir bekannter Dienstamtgehilfe diese Karte nicht unterschrieb, wurde ihm das Amt entzogen, er durfte kein Dienstamt mehr bekleiden.
Das alles ist von einer Rechtsstaatlichkeit weit entfernt. Um so unverständlicher ist es für mich, daß man den Zeugen diesen Status verleiht, selbst in so stark katholischen Ländern wie Bayern und Rheinland-Pfalz.
Ich jedenfalls freue mich mit der Bremer Bürgerschaft, daß sie sich an anderen Bundesländern kein Beispiel genommen haben.