Ich habe die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas
mit meinem Schreiben vom 03.02.2001 verlassen.
Mit Schreiben vom 05.08.2006 habe ich
Einsichtnahme in Daten über meine Person
beantragt und erhielt Antwort
vom Sekretär Jürgen Brietzke
per Fax am 17.08.2006.
Vielleicht hat Jürgen gedacht, ich bin doof.
Jedenfalls stimmt das nicht mit den Anweisungen
des geheimen Ältesten-Buches überein.
Wer die Gemeinschaft verlässt, erfährt eben gerade nicht,
welche Daten über ihn in den Versammlungen und im Zweigbüro existieren.
Ich zitiere das geheime Hütet-Buch, die Seiten 110 und 112:
Wenn das Verlassen der Gemeinschaft feststeht,
wird es bekannt gegeben und dem Zweigbüro darüber Bericht erstattet.
…Ist ein Beschuldigter entschlossen, die Gemeinschaft zu verlassen,
fasst das Komitee die angeblichen Vergehen und die Beweise schriftlich zusammen.
Diese Angaben werden mit den Informationen über das Verlassen der Gemeinschaft aufbewahrt.
Ein Bericht über das Verlassen der Gemeinschaft
wird unverzüglich an das Zweigbüro gesandt.
Hierzu sollten die entsprechenden Formulare verwendet werden. (Siehe 7.33.34.)
Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der DSGVO werde ich mir jetzt Gedanken machen noch einmal Auskunft über meine Daten anzufordern.
Wenn das alle ehemaligen Zeugen Jehovas tun hat,
die WTG endlich mal etwas Sinnvolles zu tun.
. Ricarda
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