Am 10.02.2007 hatte ich mich an die Rentenversicherung gewandt, weil viele ehemalige Zeugen Jehovas nicht nachversichert wurden, wenn sie aus dem Dienst ausschieden. Aus aktuellem anlaß hier noch einmal die Antwort der Rentenversicherung vom 07.03.2007 unter dem Az. 3020-22761/2148 323-008/20.31
Dort heißt es:
“ Mitglieder geistlicher Genossenschaften und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften unterliegen während ihres Dienstes für die Gemeinschaft nach § 1 Satz 1 Nr. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Die geistlichen Genossenschaften und ähnlichen Gemeinschaften haben jedoch die Möglichkeit, beim zuständigen Kultusministerium des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SGB VI die Versicherungsfreiheit ihrer Mitglieder in der Rentenversicherung zu erwirken. Hierfür müssen die Gemeinschaften ihren Mitlgiedern eine nach den Regeln der Gemeinschaft übliche Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im alter gewährleisten und gegenüber dem Ministerium nachweisen, dass die ERfüllung der Gewährleistung gesichert ist. Das Kultusministerium überprüft das Vorleigen der Voraussetzungen und erteilt den Gewährleistungsbescheid. Die betroffenen Gemeinschaftsmitglieder sind dann von der Rentenversicherung frei.
Von dieser Möglichkeit hat die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Der zeugen jehovas e. V. mit Sitz in Selters im Taunus, Gebrauch gemacht und vom Hessischen Kultusministerium einen entsprechenden Gewährleistungsbescheid erhalten. Damit sind die Gast- und Bethelmitglieder (in Selters), Sonderpionierprediger und reisenden aufseher sowie die sie begleitenden Ehefrauen in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Beim unversorgten Ausscheiden aus den Diensten für die Gemeinschaft sind die Betreffenden in der Rentenversicherung nachzuversichern (§ 8 Abs. 2 SGB VI).
…weiter…
An der rechtlichen Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinschaft unter Eid versichern, dass sie „zu keinem Zeitpunkt während oder nach ihres Betheldienstes Ansprüche auf Sozialversichrung stellen werden“. Eine solche Erklärung ginge aus rechtlicher Sicht ins Leere, da die Nachversichrung als gesetzliche Folge eines unversorgten Ausscheidens eines versicherungsfrei tätigen Mitarbeiters aus den diensten für die Gemeinschaft (seit 1973) nicht antragsabhängig sind.“
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Hallo Heike,
was deinen Freund so fasziniert hat, nennt man Lovebomb. Sie sind ja so nett und so bemüht und haben so viel (ungeheucheltes) Interesse an jedem Neuen. Es läßt sofort nach der Taufe nach! Warum?
Jede Minute, die ein Zeuge Jehovas mit einem Nicht-Zeugen verbringt, wird notiert und fließt am Monatsende in den Predigtdienstbericht ein, den er dem Sekretär der Versammlung gibt. Je mehr Stunden dort stehen, um so mehr steigt sein Ansehen in der Versammlung. Er gilt als fleißig und voll Eifer für Jehova. Kann sich der Zeuge Jehovas diese Zeit nicht mehr aufschreiben, nach der Taufe, dann ist der Mensch uninteressant, denn der Auftrag lautet ja, Jünger zu machen. Wenn jemand bereits ein Jünger ist, dann soll er gefälligst selbst losziehen und fleißig predigen.
Hallo Ricarda….da ist es doch mal wieder dass will mein Freund nicht wahrhaben und verdrängt selbst diese Bedenken. Naja Vollzeit ist er nicht, aber es war so schööööön da ist noch immer der Tenor. Ich selbst hab mich vor ein paar Wochen hier angemeldet, mit so einem Verein wollte ich nie was zu tun haben, aber mit Thomas schon und da hab ich mich schlau gemacht…das was man wußte hätte ja eigentlich schon gereicht…geht man in die Tiefe, wird einem wirklich schlecht..wieso kommt man in so einen Club hab ich gefragt: Antwort: die waren alle so nett (hatte ich schon xyz mal gelesen). Sind wir nicht nett? Ich find den Club jedenfalls unheimlig…versuche dieser Tage mal ins Forum zu kommen..bis dahin Danke für die vielen Tipps, die ich lesen konnte.
Heike