Stell dir vor, Du kommst entspannt nach Haus,
schaust in den Briefkasten und erhältst Post vom
Straf-Senat des Kammergerichts Berlin.
Du öffnest den Brief und liest:
„… in der Ermittlungssache gegen Sie“
Beschluss vom 16. Juli 2024
Zusatz:
Die Bekanntgabe des Beschlusses erfolgt (auch) an Sie,
weil im Klageerzwingungsverfahren nach §§ 172 ff. STPO
der eine Sachentscheidung enthaltende Verwerfungsbeschluss
einem Beschuldigten selbst dann mitzuteilen ist, wenn dieser
vom bisherigen Verfahren keine Kenntnis hatte.
Anliegend der Beschluss, der mit den Worten beginnt:
In der Ermittlungssache gegen – dann folgt dein Name –
… wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung
u. a. :
- Du warst auf keiner Demo.
- Du bist kein Nazi.
- Du bist dir keiner Schuld bewusst.
Und dann erfährst Du, dass die
im Namen der Jehovas Zeugen in Deutschland, Körperschaft
des öffentlichen Rechts ein Verfahren gegen Dich betrieben hat,
weil Du gegenüber der Bild-Zeitung folgendes geäußert hast:
„Die Tat hat mich schockiert, aber nicht wirklich überrascht.
Viele Mitglieder, die bei den Zeugen Jehovas ausgestiegen sind,
sind schwer traumatisiert.
Der Druck in den Gemeinden ist enorm hoch und die Regeln extrem streng.“
Die Kammer ist ausführlich auf den Vorwurf eingegangen.
Daher veröffentliche ich den Text hier und erspare mir einen Kommentar dazu.
. Margit Ricarda Rolf
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Das Anschreiben – … als pdf-Datei zum Runterladen :
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Als pdf-Datei am Stück :
2024-07-18_Kammergericht__Beschluss
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