Stuttgart – Mit ihren Zeitschriften „Wachturm“ und „Erwachet“ missionieren die Zeugen Jehovas in Wohngebieten und Fußgängerzonen. Die Politik im Land konnten sie bisher aber nicht von sich überzeugen.
Die Zeugen Jehovas werden in Baden-Württemberg bis auf weiteres nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Die CDU-FDP-Landesregierung in Stuttgart hat, wie unsere Zeitung am Mittwoch erfuhr, inzwischen definitiv entschieden, der umstrittenen Glaubensgemeinschaft die geforderte staatliche Anerkennung zu verweigern. „Das Kabinett hat beschlossen, den Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Körperschaftsrechte abzulehnen“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. „Wir sind im Moment dabei, den Ablehnungsbescheid in enger Abstimmung mit dem Justizministerium zu erarbeiten, und werden diesen anschließend den Zeugen Jehovas zustellen.“
Der entsprechende Kabinettsbeschluss datiert vom 20. Dezember, ist bisher aber nicht öffentlich geworden.
Es wird erwartet, dass die Glaubensgemeinschaft, die in Baden-Württemberg nach eigenen Angaben 28000 Mitglieder hat, gegen den Bescheid vorgehen wird. Das letzte Wort dürfte dann der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim haben. Die Landesregierung begründet ihre Ablehnung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. Zeugen Jehovas stehen dem Staat bekanntlich skeptisch bis ablehnend gegenüber, sie sollen daher nicht an Wahlen teilnehmen. Des weiteren sollen selbst Familienangehörige mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen, wodurch das Land laut einem Gutachten des Justizministeriums „das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe“ sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen „Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher“.
Ist die Glaubensgemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hätte für die Zeugen Jehovas den Vorteil, dass sie weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen müssten. Zudem unterlägen sie dann teilweise nicht mehr der staatlichen Kontrolle, könnten selbst eine Kirchensteuer erheben und hätten wie die Evangelische und Katholische Kirche das Recht, in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sitzen.
Der zu erwartende Rechtsstreit in Baden-Württemberg dürfte bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen. 12 der 16 Bundesländer haben die Zeugen Jehovas auf deren Wunsch hin inzwischen rechtlich aufgewertet, weil sie trotz Bedenken keine andere Möglichkeit sahen. Baden-Württembergs Kultusministerium wollte sich dem eigentlich anschließen, stieß aber im Parlament auf breiten Widerstand. Auch Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen verweigern bislang eine Anerkennung.
Jene Länder, die kapitulierten, verwiesen vor allem auf ein angeblich wegweisendes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichtes, das den Zeugen Jehovas im Jahr 2006 nach fast 15-jährigem Rechtsstreit den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannte. Nach Ansicht der Landesregierung in Stuttgart haben die Berliner Richter aber nur unzureichend das Innenleben der Gemeinschaft ausgeleuchtet. Sie verzichteten zum Beispiel darauf, Aussteiger zu befragen. Das Justizministerium in Stuttgart hat dies hingegen bei der Erstellung seines Gutachtens getan.
Sollte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zu einem anderen Urteil als die Kollegen in Berlin kommen, würde den Zeugen Jehovas ihr Status vermutlich in den meisten Bundesländern wieder entzogen. Bis zu einem Urteil werden allerdings voraussichtlich wieder Jahre vergehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern bat ich Sie um Mitteilung Ihrer Erfahrungen zu J.Z. Möglicherweise
besteht Bearbeitungsstau, deswegen hier kurz: Achtundvierzigjähriger, seit 30 Jahren im Ausstieg und ohne neue
Glaubensorientierung bis letzten Sommer. Aktuell wohl „VaterUnser“ betend und Evangelium studierend. Proble-
matisch seine kaltblütige, sich durchsetzende, auch rabiate drohende Art. Diese kann er überspielen. Seine „Braut“
ist hörig und will rettend verteidigen durch Kampfansage an Eltern. Pädagogisch erkenne ich leider die noch immer
stark vorhandene Kampfhaltung bei Anbiederung zu“steilen“ Freizeiterlebnissen! – Frdl. Gruß! Dr. Klein
Hallo Gerhard,
zunächst einmal: das sind erwachsene Menschen. Wenn die Frau Probleme hat, sich durchzusetzen, dann ist das nicht unbedingt ein zeugen-spezifisches Problem.
Wenn Aussteiger ihre Vergangenheit nicht bearbeiten und aus der Umarmung Jehovas in jene des Jesus Christus flüchten, dann liegt vor ihnen noch ein weiter Weg.
Problem bei Ex-Zeugen dürfte eher sein, dass sie nie gelernt haben, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das ist schwer aufholbar.
Das läßt auch für die Anhörung in Bremen hoffen, bei der diverse Aussteiger vom Rechtsausschuss der Bremischen Regierung öffentlich angehört werden. Sie findet am Mittwoch, den 16. Februar 2011 von 10 – 17 Uhr im Haus der Bürgerschaft, Gebäude Börsenhof A, Eingang Marktstraße, Raum 416 statt.
Ich hoffe, dass viele Aussteiger erscheinen, aber auch viele Bürger, die sich informieren möchten und natürlich Presse.