Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft will nicht, dass die Zeugen Jehovas in Bremen zu einer Körperschaft werden. Eine entsprechende Empfehlung gaben die Politiker von SPD, CDU, den Grünen und der Linken dem Landesparlament. Die Zeugen Jehovas hatten beantragt, dass sie wie andere Religionsgemeinschaften behandelt werden und zum Beispiel Kirchensteuer einnehmen können.
Rechtsausschuss spricht sich gegen Anerkennung in Bremen aus.
Einmütig kritisierten die Mitglieder des Rechtsausschusses den Umgang der Glaubensgemeinschaft mit Abtrünnigen. Die Zeugen Jehovas fordern ihre Anhänger auf, den Kontakt sogar zu ausgetretenen Familienmitgliedern abzubrechen. Das halten viele Parlamentarier für einen Verstoß gegen die Grundrechte. Als problematisch gilt weiterhin das Verbot der Glaubensgemeinschaft, Kranken Bluttransfusionen zu geben. Das verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit – erst recht, wenn das Verbot Minderjährige betreffe. Jetzt muss die Bürgerschaft entscheiden.
Anerkennung bereits in zwölf Bundesländern
In zwölf Bundesländern sind die Zeugen Jehovas schon als Körperschaft anerkannt und damit den Kirchen gleichgestellt. In vier Ländern – darunter Bremen – wird noch darüber gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon vor elf Jahren geurteilt, dass den Zeugen Jehovas grundsätzlich die Anerkennung als Körperschaft zusteht. Die bremische Politik weiß also, dass sie ihre Ablehnung möglicherweise vor dem höchsten deutschen Gericht verteidigen muss.
Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/gesellschaftbremenzeugenjehoas100.html