Rentenversicherung für Zeugen Jehovas – Nachversicherung

Am 10.02.2007 hatte ich mich an die Rentenversicherung gewandt, weil viele ehemalige Zeugen Jehovas nicht nachversichert wurden, wenn sie aus dem Dienst ausschieden. Aus aktuellem anlaß hier noch einmal die Antwort der Rentenversicherung vom 07.03.2007 unter dem Az. 3020-22761/2148 323-008/20.31

Dort heißt es:

“ Mitglieder geistlicher Genossenschaften und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften unterliegen während ihres Dienstes für die Gemeinschaft nach § 1 Satz 1 Nr. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Die geistlichen Genossenschaften und ähnlichen Gemeinschaften haben jedoch die Möglichkeit, beim zuständigen Kultusministerium des Landes, in dem sie ihren Sitz haben, nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SGB VI die Versicherungsfreiheit ihrer Mitglieder in der Rentenversicherung zu erwirken. Hierfür müssen die Gemeinschaften ihren Mitlgiedern eine nach den Regeln der Gemeinschaft übliche Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im alter gewährleisten und gegenüber dem Ministerium nachweisen, dass die ERfüllung der Gewährleistung gesichert ist. Das Kultusministerium überprüft das Vorleigen der Voraussetzungen und erteilt den Gewährleistungsbescheid. Die betroffenen Gemeinschaftsmitglieder sind dann von der Rentenversicherung frei.

Von dieser Möglichkeit hat die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Der zeugen jehovas e. V. mit Sitz in Selters im Taunus, Gebrauch gemacht und vom Hessischen Kultusministerium einen entsprechenden Gewährleistungsbescheid erhalten. Damit sind die Gast- und Bethelmitglieder (in Selters), Sonderpionierprediger und reisenden aufseher sowie die sie begleitenden Ehefrauen in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Beim unversorgten Ausscheiden aus den Diensten für die Gemeinschaft sind die Betreffenden in der Rentenversicherung nachzuversichern (§ 8 Abs. 2 SGB VI).

…weiter…
An der rechtlichen Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn hauptamtliche Mitarbeiter der Gemeinschaft unter Eid versichern, dass sie „zu keinem Zeitpunkt während oder nach ihres Betheldienstes Ansprüche auf Sozialversichrung stellen werden“. Eine solche Erklärung ginge aus rechtlicher Sicht ins Leere, da die Nachversichrung als gesetzliche Folge eines unversorgten Ausscheidens eines versicherungsfrei tätigen Mitarbeiters aus den diensten für die Gemeinschaft (seit 1973) nicht antragsabhängig sind.“

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01.01.11 – was für ein Datum!

Liest sich dieses Datum nicht einfach toll? Es ist wie ein neuer Start. Ein Start in ein neues Jahr, in ein neues Jahrzehnt, womöglich in ein neues Leben? Ein Leben nach der Sekte?

Dieses Datum lädt einfach ein einen Schlusstrich zu ziehen, den ganzen Zeugen-Müll hinter sich zu lassen, Ballast abzuwerfen und endlich ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ohne die ständige Angst vor Harmagedon.

Ich wünsche euch allen, dass es euch gelingt, das Leben zu führen, dass ihr führen möchtet.

Eure
Ricarda

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Körperschaftsrechte der Zeugen Jehovas umstritten

Noch immer sind die Körperschaftsrechte der Zeugen Jehovas umstritten. Im neuen Jahr werden wir dieser frage erneut nachgehen, nicht nur vor dem Hintergrund der Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, sondern auch, was die Angaben angeht, die im Verfahren um die Anerkennung in Berlin gemacht worden sind. Das Thema bleibt also aktuell und ist keineswegs abgehakt.

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Vom Atheismus zur Weltethik

Dawkins hat begonnen Atheisten zu organisieren. Sie machen schon heute ein Drittel der Weltbevölkerung aus, werden aber nicht gehört. Das scheint jetzt anders zu werden.

Was wir brauchen ist eine Weltethik, die sich an den Menschenrechten orientiert.

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wie ähnlich Aussteigerschicksale doch sind

Von einer Muslima zur Atheistin – ihr geht es genauso wie unseren jungen Leuten.

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Die Kontrolle ehemaliger Zeugen Jehovas

Das neue Ältestenbuch Hütet die Herde Gottes gibt uns auch Einblick in die Kontrolle über ehemalige Zeugen Jehovas.

So gehören zu den Aufgaben des Sekretärs:
S. 19: – „Er verwahrt zugeklebte Umschläge mit vertraulichen Unterlagen über Disziplinarverfahren, einschließlich der Berichte der Rechtskomitees. Informationen über jemand, der des Kindesmissbrauchs beschuldigt wroden ist, sollten unter den vertraulichen Versammlungsunterlagen auf Dauer abgelegt werden und mit „Nicht vernichten“ gekennzeichnet werden.“ – „Wenn ein Verkündiger in eine andere Versammlung wechselt, sendet der Sekretär umgehend die Verkündigerberichtskarte der Versammlung und ein vom Versammlungsdienstkomitee unterschriebenes Einführungsschreiben an die neue Versammlung,“…

Der Dienstaufseher:
S. 21 – „einmal im Jahr geht er die Gebietsunterlagen durch und fertigt eine Liste von Namen und Adressen von Personen an, bei denen es nicht ratsam ist, vorzusprechen.“

S. 42 Gemeinschaftsentzug – Verlassen der Gemeinschaft – Zweigbüro informieren:
unverzüglich – unterrichten
und dabei auf alle Einzelheiten eingehen; dazu zählen das Vergehen, die Namen aller Beteiligten, welcher Rat gegeben wurde und wie die Ältesten von der Missetat erfuhren.“
S. 112 abs. 5:
„Ein Bericht über das Verlassen der Gemeinschaft wird unverzüglich an das Zweigbüro gesandt. Hierzu sollen die entsprechnden Forumulare verwendet werden.“
S.115 Abs. 2 Verkündigerkarte nicht mitschicken, aber…
„doch sollte man den Ältesten der neuen Versammlung in einem kurzen Brief seine Adresse mitteilen und dass er ausgeschlossen ist oder die Gemeinschaft verlassen hat….Ist den Ältesten aber etwas bekannt, weshalb der Betreffende für jährliche Besuche nicht infrage kommt, oder die Ältesten der neuen Versammlung aus einem bestimmten Grund besonders vorsichtig sein müssen, kann das im Brief erklärt werden.“
S. 116 Abs. 6 Umgang mit Ausgeschlossenen und Abtrünnigen
„Gegen ihn würden keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hätte ständig gestige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen oder würde den Gemeinschaftsentzug offen kritisieren.“

Obwohl die Zeugen Jehovas auf Nachfrage behaupten, es gäbe außer der Verkündigerberichtskarte keine Aufzeichnungen über ehemalige Zeugen Jehovas, scheint es ein perfekt funktionierendes Kontrollsystem zu geben, auch zwischen den Versammlungen. Bei Umzug werden die Versammlungen jeweils informiert. So weiß jede Versammlung immer, wo die Ehemaligen wohnen und wen man besser, weil er ein Abtrünniger ist, nicht besucht.

S. 101 Abs. 34
„Nach Abschluss des Falls steckt der Vorstizende notwendige Notizen und Unterlagen, eine detaillierte Zusammenfassung des Falls und die S-77-Formulare in einen Umschlag, der dann verschlossen zu den vertraulichen Versammlungsunterlagen gelegt wird.“

An diesem Thema bleiben wir dran, denn vom Datenschutzbeauftragten der Zeugen Jehovas wird etwas anderes behauptet. Hier sollte jeder ehemalige Zeuge jehovas um akteneinsicht bitten und insbesondere die Einführungsschreiben einsehen und die Aufzeichnungen der Rechtskomitees.

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Wenn jemand einen Nicht-Zeugen heiratet

Zeugen Jehovas heiraten nur Zeugen Jehovas! Sie nennen das im Herrn heiraten. Was aber passiert, wenn sich ein Zeuge Jehovas in einen Nicht-Zeugen verliebt? Zunächst werden die Zeugen versuchen entweder den Umgang zu verhindern oder einen Zeugen Jehovas aus dem Ungläubigen zu machen. Gelingt das jedoch nicht und die Liebenden beschließen zu heiraten, dann beginnt ein Drama der besonderen Art.

Kein Zeuge Jehovas darf auf ihre Hochzeit kommen. Weder die Eltern, noch die Geschwister, noch Verwandte und schon gar nicht andere Zeugen aus der Versammlung, die nicht mit ihnen verwandt sind. Geht jemand dennoch auf die Hochzeit, dann wird er zwar nicht ausgeschlossen, gilt jedoch als geistig unreif. Hatte er vor dem Besuch der Hochzeit irgendein Vorrecht, z. B. als Dienstamtsgehilfe, Ältester oder Pionier, dann wird es ihm weggenommen und die ganze Versammlung weiß, dass er sich etwas hat zu Schulden kommen lassen.

Geregelt wird das im neuen Hütet die Herde Gottes-Buch auf S. 37 Abs. 18 Dort heißt es:
„Diese Richtlinie gilt für alle Christen, auch für untätige. Die Eignung eines Bruders wäre infrage gestellt, wenn er die Eheschlißeung eines Getauften mit einem Ungetauften stillschweigend gebillgt hätte. Eine feste Freundschaft zwischen solchen Personen zu unterstützen (auch nur moralisch) oder bei der Trauung oder der Hochzeitsfeier anwesend zu sein oder mitzuwirken lässt auf Billigung schließen. Doch selbst wenn der Bruder damit nichts zu tun hatte, aber seiner Frau und anderen Familienangehörigen dies erlaubt hätte, wäre seine Eignung infrage gestellt.“

Ich stelle mir gerade vor, mein Ex-Mann, der ja Pionier war, hätte es meinen drei Söhnen erlaubt, dass sie zur Hochzeit unserer Tochter gegangen wären, die mit einem Ungläubigen verlobt war. Krass, oder? Dann hätte er sein Vorrecht z. B. verloren, weil sein 17jähriger Sohn entschieden hätte zur Hochzeit seiner untätigen Schwester zu gehen. Das neue Ältestenbuch gibt schon Einblick in die Methoden absolute Kontrolle über die Schäfchen auszuüben. Selbst untätige Zeugen Jehovas werden noch überwacht und kontrolliert.

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Vertrauliche Unterlagen bei Komiteefällen

Hütet die Herde Gottes S. 86 ff

Unter den Überschriften Der Beschuldigte droht mit Selbstmord und Der Beschuldigte droht mit gerichtlichen Schritten wird deutlich, was Raymund Franz bereits erklärt hat: es gibt Aufzeichnungen, die als vertrauliche Aufzeichnungen in der Versammlungsablage geführt werden, und das, obwohl von offizieller Seite aus Berlin und den Versammlungen genau das Gegenteil behauptet wird.

Zitat:
Abs. 16: „Die Komiteemitglieder halten fest, wann die Gespräche stattfanden und welche bibeltexte und artikel besprochen wruden. Sie unterschreiben die Aufzeichnungen und legen sie zu den vertraulichen Unterlagen des Falls. Treten Fragen auf, sollte sich das Rechtskomitee an das Zweigbüro wenden.“

Abs. 17: „Falls der Beschuldigte damit droht, gerichtlich gegen die Ältesten vorzugehen, solle die Ältesten das Verfahren aussetzen und unverzüglich im Zweigbüro anrufen.“

Abs. 18: „Wendet sich ein Medienvertreter oder ein anwalt, der den Beschuldigten vertritt, an die Ältesten, sollten sie weder irgendwelche Informationen über den Fall weitergeben noch bestätigen, dass ein Rechtskomitee besteht…. Dann sollten sie unverzüglich im Zweigbüro anrufen.“

Abs. 19: Falls Behörden um vertrauliche Aufzeichnungen der Versammlung bitten oder um die Bestätigung vertraulicher Versammlungsangelegenheiten, sollten die Ältesten sofort im Zweigbüro anrufen.“

Damit steht fest:
Die Ältesten, die mir geschrieben haben in meinem Fall, es gäbe außer der Verkündigerkarte keine Aufzeichnungen, haben gelogen. Einen Einblick in meine Verkündigerkarteikarte verweigert man mir. Da auch bei Verlassen der Gemeinschaft das Rechtskomitee zusammentritt und vertrauliche Aufzeichnungen anfertigt, bestehen also „geheime Akten“, genau wie Raymund Franz geschrieben hat. Er schreibt, dass Brooklyn Kopien erhält und es ein Riesenarchiv gibt mit Aufzeichnungen über ehemalige Zeugen Jehovas aus der ganzen Welt.

Vor dem Hintergrund der Anweisungen an die Ältestenschaften „vertrauliche Unterlagen“ anzufertigen und zu archivieren, bekommt diese Praxis Brisanz, was den Datenschutz angeht und das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen.

Es sieht so aus, als käme hier im neuen Jahr noch viel Arbeit auf uns zu.

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Allgegenwärtig – die Angst vor Harmagedon

Gerade Hineingeborene kommen von dieser Angst auch nach dem Ausstieg nicht los.
Armin Pikl, Anwalt der Zeugen Jehovas, sieht die Ursache dafür nicht bei den Zeugen. Depressionen und Suizide, dafür fühlt er sich nicht zuständig.

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Sexuelle Misshandlung von Kindern

S. 60 Abs. 10 Hütet die Herde Gottes
„Dazu zählen z. B. das Streicheln der Brüste, eindeutig unsittliche Angebote, das Betrachten pornografischen Materials zusammen mit einem Kind, Voyeurismus und unsittliche Entblößung“

S. 132 Abs. 19 ff
„Niemals sollte ein Ältester dazu anregen, Kindesmissbrauch nicht bei der Polizeit oder einer anderen Behörde anzuzeigen.“ (Fettdruck nicht von mir!) … in keinem Fall mit Maßnahemn seitens der Versammlung zu rechnen ist. Der Betroffene ist absolut berechtigt, die Angelegenheit anzuzeigen, wenn er das möchte.“

Auch hier „helleres Licht“.

Am 28.06.2010 schrieb mir das Bundesminsiterium für Justiz:
„Sie sagten während des Telefonats, dass Missbrauchsopfer bei den Zeugen Jehovas nicht über das ihnen Angetane sprechen dürfen, und dass, um einer Missachtung des Verbots und einer daraus resultierenden Strafanzeige entgegenzuwirken, massiv auf die Opfer und deren Angehörige eingewirkt werde. Es ist unvorstellbar, welch eine Qual es für die Opfer darstellen muss, zunächst sexuelle Gewalt im familiären Umfeld erleben zu müssen und anschließend aus Angst, aus eben jenem Umfeld ausgeschlossen zu werden, nicht über das Erlebte sprechen zu können.“

21 „Was ist, wenn ein Bruder die Versammlung wechselt, der einen Kindesmissbrauch bestreitet, für den es nur einen Zeugen gibt?“

An der Zwei-Zeugen-Regel wird also festgehalten.

Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Kindes werden zahreiche Fragen aufgeworfen, z. B: „In welchem Ruf stehen seine Eltern?“

Der Druck der Öffentlichkeit scheint so groß geworden zu sein, vor dem Hintergrund des Anerkennungsverfahrens als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, dass das Gebt-acht-Buch komplett überarbeitet werden mußte.

Missetaten die Jahre zurückliegen S. 74 Abs. 43 ff
Es werden interessante Fragen aufgeworfen, um zu klären, ob ein Fall vor das Rechtskomitee muss:

„Wie weit ist die Angelegenheit bekannt geworden? – Gibt es Hinweise darauf, dass der Betreffende in geistiger Hinsicht vorangekommen ist, was beweisen würde, dass sein Fortschritt nicht behindert worden ist?…Würde die Ältestenschaft durch die Entscheidung in der Versammlung den Respekt verlieren?“

Auch hier also wieder mehr der gute Ruf der Versammlung als das Schicksal der Opfer!

Kindesmissbrauch ist ein Offizialdelikt, kein Antragsdelikt. Diesen Fall und etliche andere habe ich der Staatsanwaltschaft Koblenz übersandt. Die Unterlagen erhielt ich kommentarlos zurück. Beim Familienministerium erklärte man mir, man könne nichts tun, wenn die Betroffenen nicht selbst aktiv würden in Form einer Anzeige. Das mag auf Antragsdelikte zutreffen, nicht jedoch auf Offizialdelikte.

Mit dieser bundesweiten Anlaufstelle arbeiten wir eng zusammen:
http://www.sprechen-hilft.de/kampagne.html

Wir sind jedoch noch nicht so weit, dass auch die Altfälle von Amts wegen aufgerollt werden und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden oder die Zeugen Jehovas für die Altfälle Schadensersatz leisten müssen. An diesem Thema arbeiten wir aber.

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Umgang mit Abtrünnigen

Das neue Hütet die Herde-Buch unterscheidet erstmals Abtrünnige von aktiven Abtrünnigen. abtrünnige dürfen sich sogar die Literatur im Saal abholen, nicht jedoch den Königreichsdienst. Sie erhalten die Literatur nicht, wenn bekannt ist, dass sie sie missbrauchen, um die Zeugen zu kretisieren.

Auf S. 116 Abs. 6 heißt es zum Umgang von Zeugen mit Abtrünnigen:

„Gegen ihn (den Zeugen) würden keine rechtlichen Schritte unternommen, es sei denn, er hätte ständig geistige Gemeinschaft mit dem Ausgeschlossenen und würde den Gemeinschaftsentzug kritisieren.“

Ansonsten eignet er sich lediglich nicht mehr für ein Dienstamt!

Auch hier wurden die Vorschriften erheblich gelockert und liberalisiert. Im Fall Barabara Kohout dürfte also nicht der Umgang mit ihrer Tochter den Ausschlag gegeben haben, sondern die offene Kritik am Gemeinschaftsentzug als von Gott oder dem heiligen Geist gewollte Vorkehrung. Wir werden im Laufe der Betrachtungen die einzelnen Lehrpunkte mal einander gegenüber stellen. Dann wird es noch deutlicher. Ich muss aber gestehen, dass ich dazu jetzt kurz vor Weihnachten weder Lust noch Zeit habe.

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Älteste sind keine Therapeuten!

Hütet die Herde Gottes S. 53 Abs. 22

„Älteste sind keine Psychiater oder Psychotherapeuten, sondern Hirten. … Älteste sollen nicht die Rolle eines Therapeuten übernehmen. Wer ernsthaft psychisch erkrankt ist, braucht womöglich professionelle Hilfe.“

Wurde bisher immer wieder davon abgeraten sich in psychiatrische Behandlung zu begegen, wurden bisher psychisch Kranke in die Ecke gestellt als solche, die zu wenig Glauben haben, so macht der Skalve hier jetzt eine (halbherzige) Rolle rückwärts. Älteste sollen sich zurückhalten und man bleibt im Konjunktion: womöglich.

Dazu paßt der Absatz 26, s. 55

Die Ältesten werden ermahnt ihre Hirtenpflichten in einem ausgewogenen Verhältnis zu den übrigen Pflichten zu erfüllen. Armer Bruder Baumunk. Jetzt kann er sich also nicht mehr stundenlang mit Hirtenpflichten bei seinem Brüdern aufwärmen. Auf, auf: der Predigtdienst ruft. Und das bei diesem herrlichen Winterwetter. So kommt doch dieser Rat des Sklaven genau zur richtigen Zeit.

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Umgang mit Ausgeschlossenen = unverschämte, überhebliche Haltung

Hütet die Herde Gottes S. 60 Abs. 10

„Bei Folgendem kann es sich um dreistes Verhalten handeln, wenn der Missetäter es immer wieder tut und dadurch eine unverschämte, überhebliche Haltung verrät (keine vollständige Aufstellung):
– Trotz wiederholter Ermanhnung willentlicher, fortgesetzter, unnötiger Umgang mit einem Ausgeschlossenen, mit dem man nicht verwandt ist.“

Es ist also dreist, wenn man sich gegen die Anordnung keinen Umgang zu haben mit Ausgeschlossenen hinwegsetzt. Mal sehen, was wir zu diesen Themen noch finden.

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Hütet die Herde Gottes – das neue Gebt-acht-Buch

Zunächst ein Vorwort:

„Das Buch ist Eigentum der Versammlung. …Weder das Buch noch Teile davon dürfen kopiert oder in elektronischer Form gespeichert werden.“

Netter Versuch !
Bereits beim Gebt-acht-Buch hat das Gericht festgestellt, dass das Zitatsrecht unbenommen bleibt.  Zitieren kann man aber nur aus einem Buch, wenn der
Inhalt bekannt ist.  – Ich mache vom Zitatsrecht Gebrauch !
Margit Ricarda Rolf

Nun zum Inhalt:
Porneía Kapitel 5 S. 59 ff

„6. Selbstbefriedigung ist nicht Porneía.

Das ist ja mal völlig neues Licht. Wird im 5. Absatz noch betont, dass eine unsittliche Handlung dann stattfindet, wenn eine andere Person (männlich oder weiblich) oder ein Tier am Sex beteiligt ist, es einen Unterschied gibt zwischen dem flüchtigen Berühren der Genitalien und der absichtlichen Reizung – nicht miteinander Verheirateter!!! Und hört,hört: Oral- und Analverkehr – nicht miteinander Verheirateter sind Porneía! Auf Eheleute trifft das jetzt offensichtlich nicht mehr zu!!!! Wohlgemerkt, auch für die eigene Stimulation gilt das jetzt nicht mehr.

Wenn ich mir vorstelle wie viele, insbesondere junge Männer schlaflose Nächte hatten, weil sie befürchteten eine Todsünde begangen zu haben, wie viele von jenen sich das Leben nahmen wegen ihrer Gewissensbisse und wie sehr einige Älteste damit beschäftigt waren junge Männer auszuhorchen (und auch junge Mädchen), dann weiß ich nicht, was überwiegt: die Freude darüber, dass damit jetzt Schluss ist, oder die Trauer für all jene die bisher Opfer solcher Ältesten und Eltern geworden sind, die über das Thema „Hände über der Bettdecke“ sorgsam gewacht haben.

Bei einer Vergewaltigung gilt übrigens auch nicht mehr das Gebot, sich gewehrt haben zu müssen. Man weicht aus auf den Zeitfaktor, nämlich, wie viel Zeit verstrichen ist zwischen der Vergewaltigung und der Meldung bei den Ältesten.

Untersucht wird das ganze übrigens nur noch, um entscheiden zu können, ob jemand nach biblischen Gesichtspunkten wieder heiraten darf. Was muss passiert sein, damit man zu so merkwürdigen Anweisungen gegenüber der Ältestenschaft kommt? Haben sich zu viele Älteste beschwert, dass in ihrem Sexualleben herumgestöbert wird oder waren diese Themen zu oft Gegenstand der Besprechungen der Leitenden Körperschaft. Haben die Greise keine Lust mehr sich ständig mit den Problemen der sexuell aktiven Brüder und Schwestern auseinandersetzen zu müssen?

Dieses Buch ist jedenfalls ein Angriff auf die Lachmuskeln.
Wer mal bei den Zeugen Jehovas war, kommt garantiert auf seine Kosten.

Margit Ricarda Rolf

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Richard Dawkens – Der Virus der Glaubens

Einig gehe ich mit ihm, dass die Indoktrinierung von Kindern falsch ist. Deshalb setze ich mich dafür ein, Religionsunterricht abzuschaffen – in jeder Form. Die Autorität von Lehrern und Staat darf nicht missbraucht werden um aus Kindern Gläubige zu machen.

Nicht einig gehe ich mit Dawkins, dass es nur dieses eine Leben gibt. Dennoch ein interessanter Beitrag, wenn auch nur mit deutschen Untertiteln.

http://www.wissenrockt.de/2010/12/15/dokumentation-der-virus-des-glaubens-13363/

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Ich denke an dich

Ein Junge von 10 Jahren liegt im Krankenhaus. Er hat Leukemie. Seine Eltern sind Zeugen Jehovas.

Woher ich das weiß?

Sein Großvater ist ein Abtrünniger. Er kämpft und bangt um das Leben seines Enkels. Er muss sehr vorsichtig sein. Die Überlebenschancen des Jungen stehen bei 50:50. Der Großvater besucht seinen Enkel. Der Enkel will nach Hause, raus aus dem Krankenhaus. Das liegt aber überhaupt nicht drin.

Die Zeugen Jehovas schlawenzeln um den Enkel herum. Es geht auch um die Blutfrage. Ein Balanceakt um Leben und Tod. Was soll man tun? Ruhig bleiben? Aufschreien?

Jedenfalls eines: liebe Grüße senden und hoffen, dass es dem Kind wieder besser geht. Wir denken an dich, an euch. Sagt dem Jungen, dass es Menschen gibt, die an ihn denken.

Wenn jemand eine noch bessere Idee hat: bitte her damit. Dann setzen wir sie um.

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Randale-Zeugen ziehen aus

Heute erreichte mich die Mitteilung, dass eine Familie von Zeugen Jehovas auszieht. Für den genervten Nachbarn eine erfreuliche Entwicklung.

Er rief bei uns an und wollte wissen, ob es normal sei, wenn die Eltern in den Predigtdienst gehen, dass die jugendlichen Kinder völlig abdrehen. Ob es denn bei den Zeugen keine Aufsichtspflicht gäbe. Ich schrieb die Versammlung an mit der Frage, ob es neues Licht gäbe und man auf den Ruf keinen Wert mehr läge – mit Durchschrift an Berlin! Eine Antwort erhielt ich natürlich nicht – und das bitte von einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Das Haupt flippte aus, wieso sich der genervte Nachbar gleich an Berlin gewandt habe. Die Ehefrau versuchte zu schlichten. Dann schrieb ich meine Erinnerung, weil ich keine Antwort auf meinen Brief erhalten hatte. Der besorgte Nachbar teilte mir heute mit, dass die Familie mit dem Umzug beschäftigt sei. Schon merkwürdig bei dieser Witterung und man fragt sich, wer da wohl nachgeholfen hat. Eine Antwort der Versammlung oder aus Berlin habe ich übrigens immer noch nicht.

Ich bin gespannt, wie sich die Angelegenheit entickeln wird. Irgendwann müssen die Zeugen Jehovas ja mal lernen mit ihrem neuen Körperschaftsstatus umzugehen. Aussitzen bringt wirklich nicht weiter.

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Weihnachten

Weihnachten ist ein Fest mit heidnischem Ursprung, lehren die Zeugen Jehovas, und deshalb darf man es nicht feiern. Das war nicht immer so. Aber mit sogenanntem helleren Licht kam der Leitenden Körperschaft die Erkenntnis, dass es ein gutes Instrument ist, die Schäfchen zu kontrollieren.

Schon ganz kleine Zeugenkinder wissen, dass es eine schwere Sünde ist, ein Plätzchen anzunehmen, ein Weihnachtslied zu summen, den Duft von Tannen und Kerzen schön zu finden oder die glitzernden Kugeln zu bestaunen. Alles Teufelszeug.

Man beweist sein Loyalität zu Jehova, wenn man sich ausgrenzt. Lehrern und Erziehern bereitet das Streß. So züchten die Zeugen Jehovas Nachwuchs mit psychischen Problemen. Manches Kind, dass sich als Zeuge Jehovas taufen läßt, weil es dem ständigen Druck nicht widerstehen kann, ist nach seinem Ausstieg weitestgehend lebensuntüchtig. Eine Belastung unserer Gesellschaft. Lebt wahrscheinlich von Hartz IV.

Bis es das Trauma der Sektenzugehörigkeit verarbeitet hat, können Jahrzehnte vergehen. Auch Jahre nach dem Ausstieg ist es problematisch Weihnachten zu feiern. Wer es von jenen tut, nur mit Unbehagen. Es bleibt immer ein übler Beigeschmack.

Wenn die Zeugen Jehovas etwas erreicht haben, dann, dass ehemalige Zeugen Jehovas nicht mehr unbeschwert feiern können. Das ist so ähnlich wie die Jungfrau, die entjungfert wurde. Es gibt kein zurück.

Ich wünsche allen Ehemaligen, Abtrünnigen, geteilten Häusern und Zweiflern den Mut diese besinnliche Zeit unabhängig von Christbräuchen und Heidentum zu genießen. Macht es euch einfach nur schön und schaut, was euch gut tut.

Fröhliche Weihnachten.

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Väter

Seit Jahrzehnten haben Väter, die den Zeugen Jehovas den Rücken kehren einen schweren Stand. Die Mütter versuchen, mit Unterstützung der Organisation, den Kontakt zum Ungläubigen Ehemann einzuschränken. Besuchstermine werden nicht wahrgenommen und mit zunehmendem Alter des Kindes wird diesem eingeredet, weil der Vater Jehova nicht dient, sei er schlechter Umgang.

Dem Kind wird erklärt , dass der Vater in Harmagedon sowieso sterben muss und es deshalb besser ist, ihn gar nicht erst in sein Herz zu schließen. Außerdem sei der Vater ja ein Teil der Welt Satans, also ein Böser. Es gibt zahlreiche Beispiele von ehemaligen Zeugen Jehovas, die sich scheiden ließen und vom Weggang an keine Beziehung mehr zum Kind aufbauen oder aufrecht erhalten konnten. Der Kampf um das Umgangsrecht ist zermürbend.

Schließlich geben viele Väter auf. Sie wissen, sie haben ein Kind oder Kinder, man verlangt auch Unterhalt, aber eine Beziehung zum Kind gibt es nicht. Das ist bis heute so: im 21. Jahrhundert!

Und eine Religionsgemeinschaft, die so etwas von ihren Mitgliedern verlangt, wird den Kirchen gleichgestellt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Dabei ist die Familie eigentlich durch das Grundgesetz geschützt. Die Zeugen Jehovas zerstören Familien. Und die Politik nimmt das kritiklos hin.

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…und dann sitzt du vor dem Rechtskomitee

…und dann sitzt du vor dem Rechtskomitee

Wenn ein Jugendlicher sündigt und es kommt heraus, dann erhält er die Vorladung vor das Rechtskomitee der zeugen Jehovas, das aus drei Ältesten besteht, also drei alten Männern in aller Regel.

Er sitzt dann dort allein – ohne seine Eltern. Ihm gegenüber drei alte Männer, die ihn verhören. Besonders unangenehm haben junge Mädchen von diesen Verhören berichtet, bei denen die Ältesten ganz genau wissen wollten, wo der Junge sie angefasst hat, ob sie sich gewehrt haben oder was sie empfunden haben, wie oft es passiert ist usw.

Schützt unser Staat gerade Kinder und Jugendliche bei Gerichtsverfahren vor Detailschilderungen sexueller Handlungen und erspart ihnen diese aus Rücksicht auf deren Schamgefühle, so ergötzen sich teilweise die alten Männer der Rechtskomitees geradezu daran.

Noch schlimmer ist es, wenn es sich dabei nicht um einen Ausrutscher zwischen Verliebten, sondern um sexuellem Missbrauch an Kindern handelt. Werden Verliebte so lange bearbeitet, bis sie freiwillig gestehen, so wird von Opfern von Sexualdelikten gefordert, dass sie zwei Zeugen – streng nach den Regeln der Bibel – beibringen müssen oder zu schweigen haben. Ein vom Vater oder einem Ältesten sexuell missbrauchtes Kind kann das in der Regel nicht.

In solchen Fällen wird auch den Eltern geraten zu schweigen und keinesfalls die Polizei, das Jugendamt oder die Staatsanwaltschaft einzuschalten, zumal dem Täter Gelegenheit gegeben werden muss, Reue zu zeigen. Dann wird von Kind und Eltern erwartet, dass sie dem Täter verzeihen. Würden sie dennoch an die Öffentlichkeit, also Jugendamt, Polizei usw. gehen, dann droht ihnen ihrerseits der Gemeinschaftsentzug wegen Verleumdung, weil die Tat nicht durch zwei Zeugen bewiesen ist.

Viele jugendliche Zeugen Jehovas oder Zeugenkinder haben sich nach der Sitzung in einem Rechtskomitee das Leben genommen. Älteste, die in einem Rechtskomitee dienen sind keine Psychologen, keine Sozialpädagogen und erhalten keine Supervision. Sie sind auch keine Theologen und haben keine Ausbildung als Seelsorger oder Richter.

Die Zeugen Jehovas haben ihre Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhalten, weil Sektenbeauftragte und Jugendämter die Anfrage des Gerichts, ob Misshandlungen und Sexualdelikte von Zeugenkindern bekannt sind negativ beschieden wurden. Es ist an der Zeit diese Fälle an die Öffentlichkeit zu tragen, damit bewusst wird, was sich hinter den Türen der Rechtskomitees abspielt.

Der normale Zeuge und die normale Zeugin Jehovas erfährt von diesen Dingen nichts. Selbst Älteste, die an solchen Sitzungen teilgenommen haben, sind daran zerbrochen, dass es ihnen verboten ist darüber zu reden. Viele fühlen sich zum Schweigen selbst nach ihrem Ausstieg verpflichtet.

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