Hineingeborene stehen vor dem Nichts, wenn sie die Organisation verlassen.
Ungewöhnlich finde ich den Wunsch der Eltern an die Tochter, sie solle ausziehen, obwohl sie noch Schülerin war. Das versuchen Zeugen-Eltern eher zu vermeiden, in der Hoffnung, noch Einfluss auf das eigene Kind nehmen zu können, denn auch für Eltern gilt das Kontaktverbot ab dem Moment, wenn das Kind ausgezogen ist. Die Eltern können also ihrem Erziehungsauftrag nicht mehr nachkommen. Sie stoßen das Kind also aus dem Nest, noch bevor die Grundlagen für das eigene Leben überhaupt gelegt sind.
In der Versammlung dürfte das zur Folge haben, dass die Eltern nicht mehr als vorbildlich gelten, ebenfalls gemieden werden und der Vater womöglich ein Amt verliert, das er inne hatte.
Jene, die den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zugesprochen haben, sollten darüber einmal nachdenken.